EU Kommission anerkennt erstmals freiwillige Zertifizierungssysteme für RFNBOs

11.09.2024
Die EU-Kommission hat erstmals freiwillige Zertifizierungssysteme (Voluntary Schemes) für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs), darunter auch grünen Wasserstoff und kohlenstoffhaltige Brennstoffe (RCFs) anerkannt.

In einem ersten Schritt wurde der Nachhaltigkeitsrahmen durch Vorschriften ergänzt, die die Nachhaltigkeit von RFNBOs und RCFs sicherstellen. Die Kommission hat delegierte Rechtsakte erlassen, die entsprechende Kriterien für die Herstellung von RFNBOs und RCFs enthalten.

Die Handelbarkeit von grünem Wasserstoff wird durch diese Ergänzung und entsprechende Anerkennung von freiwilligen Zertifizierungssystemen bzw. durch die Möglichkeit der Berücksichtigung in nationalen Zertifizierungssystemen künftig erleichtert werden.

Folgende Kriterien für die Anerkennung von freiwilligen Systemen müssen erfüllt werden:

  • Erzeuger von Rohstoffen müssen die EU-Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien der Produktion von RFNBOs einhalten, die in der Richtlinie über erneuerbare Energien und ihren Durchführungsvorschriften festgelegt sind.

  • Es wird die gesamte Produktionskette vom Ursprung des Rohstoffs und der Energie bis zum Kraftstoffhersteller bzw. Händler geprüft und dokumentiert. Geprüft wird insbesondere, ob der für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff verwendete Strom erneuerbaren Ursprungs ist und die Produktion zu ausreichenden Treibhausgaseinsparungen führt.

  • In einzelnen freiwilligen Systemen werden zusätzliche Nachhaltigkeitsaspekte wie Boden-, Wasser- und Luftreinhaltung sowie soziale Aspekte berücksichtigt.

  • Die Unternehmen werden vor Beginn ihrer Teilnahme geprüft; die Prüfer haben über die erforderlichen Prüfungskompetenzen zu verfügen. Es finden nach Anerkennung regelmäßig nachträgliche Prüfungen statt. Die Anerkennung eines freiwilligen Systems ist mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren begrenzt.

Folgende freiwillige Zertifizierungssysteme wurden von der EU-Kommission anerkannt – die einzelnen Links finden Sie hier:

ISCC
RedCert
CertifHy

Die Anerkennung durch die Kommission stellt keine Vorbedingung für eine Zertifizierung dar. Die EU Länder können Nachweise aus freiwilligen Systemen oder nationalen Zertifizierungssystemen von EU Ländern akzeptieren, die nicht von der Kommission anerkannt sind, wenn die zuständigen Behörden in diesen Ländern von der Qualität der von diesen Systemen angebotenen Zertifizierungsdienste überzeugt sind.

Weiterführende Informationen zu den freiwilligen Zertifizierungssystemen finden sie auf der Webseite der Europäischen Kommission unter Link.