Die Europäische Kommission hat ein mit 2,7 Mrd. EUR ausgestattetes österreichisches Programm zur Unterstützung der Dekarbonisierung
des Industriesektors genehmigt, das mit dem nationalen Energie- und Klimaplan Österreichs und dem Green Deal der EU im Einklang steht.
Grünes Licht der EU für "Transformation der Industrie“
20.09.2024
Das Programm zielt darauf ab, Projekte zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Industrieanlagen zu unterstützen, um
Österreich dabei zu helfen, bis 2040 klimaneutral zu werden und die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen im Einklang
mit dem REPowerEU-Plan zu verringern.
Die Förderung wird ab 2024 im Rahmen von wettbewerblichen Auktionen vergeben, wobei die Projekte nach Kosteneffizienz und qualitativen Kriterien wie Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgewählt werden. Die Projekte müssen ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Die Förderung erfolgt entweder in Form von „Investitionszuschüssen“, die die Investitionskosten abdecken, oder in Form von „Transformationszuschüssen“, die sowohl die Investitions- als auch die Betriebskosten im Rahmen von 10-Jahres-Verträgen abdecken. Mit dem Programm, das bis 2030 läuft, sollen bis 2040 10,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.
Das ist insofern besonders relevent, da bisher konnten nur (nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) Unterstützung von Investitionskosten bis max. 30 Mio. € pro Vorhaben vergeben werden konnten. Mit dem neuen Förderprogramm ist es nun auch für Projekte größer 30 Mio. € möglich (basierend nicht mehr auf AGVO, sondern den EU Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen) möglich.
Die Förderung wird ab 2024 im Rahmen von wettbewerblichen Auktionen vergeben, wobei die Projekte nach Kosteneffizienz und qualitativen Kriterien wie Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgewählt werden. Die Projekte müssen ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Die Förderung erfolgt entweder in Form von „Investitionszuschüssen“, die die Investitionskosten abdecken, oder in Form von „Transformationszuschüssen“, die sowohl die Investitions- als auch die Betriebskosten im Rahmen von 10-Jahres-Verträgen abdecken. Mit dem Programm, das bis 2030 läuft, sollen bis 2040 10,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.
Das ist insofern besonders relevent, da bisher konnten nur (nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) Unterstützung von Investitionskosten bis max. 30 Mio. € pro Vorhaben vergeben werden konnten. Mit dem neuen Förderprogramm ist es nun auch für Projekte größer 30 Mio. € möglich (basierend nicht mehr auf AGVO, sondern den EU Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen) möglich.