Die beiden ersten Fördercalls für Investitionszuschüsse für erneuerbare Gase wurden am 2. September 2024 gestartet!
Gefördert werden die Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas sowie die Umrüstung bestehender Biogasanlagen.
Start der ersten Fördercalls für Investitionszuschüsse für erneuerbare Gase
04.09.2024
Fördercall zur Umrüstung bestehender Biogasanlagen gemäß § 60 EAG
EUR 15 Mio verfügbares Fördervolumen
Fördercall zur Neuerrichtung Anlage erneuerbares Gas gemäß § 61 EAG
EUR 25 Mio verfügbares Fördervolumen
Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG wurde von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit den Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle betraut.
Anträge können über das EAG-Portal elektronisch eingebracht werden. Die Anträge werden gereiht, geprüft und nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel genehmigt. Der Einreichzeitraum ist von 2. September – 25. November 2024.
Nähere Details und Voraussetzungen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas vom 17.06.2024; diese finden Sie hier.
EUR 15 Mio verfügbares Fördervolumen
Fördercall zur Neuerrichtung Anlage erneuerbares Gas gemäß § 61 EAG
EUR 25 Mio verfügbares Fördervolumen
Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG wurde von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit den Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle betraut.
Anträge können über das EAG-Portal elektronisch eingebracht werden. Die Anträge werden gereiht, geprüft und nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel genehmigt. Der Einreichzeitraum ist von 2. September – 25. November 2024.
Nähere Details und Voraussetzungen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas vom 17.06.2024; diese finden Sie hier.