In Gesprächen mit Zertifizierern und freiwilligen Systemen hat die Kommission erörtert, wie Wasserstoffhersteller und freiwillige
Systeme die Anforderungen des "delegierten Rechtsakts RFNBO" und des delegierten Rechtsakts zur Festlegung der THG-Berechnungsmethode
für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs und rezyklierte Kraftstoffe aus Kohlenstoff umsetzen könnten. In
diesem Dokument werden Fragen dargelegt, die von Kraftstoffherstellern und Zertifizierern nach dem Erlass der delegierten
Rechtsakte gestellt wurden.
Veröffentlichung der Europäischen Kommission: "Q&A implementation of hydrogen delegated acts"
18.03.2024