Am 12.6.2024 wurde das WFöG im Nationalrat beschlossen.
Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) im Nationalrat beschlossen
14.06.2024
Mit dem Gesetz stellt der Bund bis zu 820 Mio. € zur Förderung von erneuerbarem Wasserstoff zur Verfügung. Davon sollen 400
Mio. € bereits im Jahr 2024 im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion vergeben werden. Die restlichen 420 Mio. € werden bis
2026 ausgeschüttet. Die Auszahlungen sollen bis spätestens 2041 abgeschlossen sein, um Bauzeiten und Vorlaufzeiten zu berücksichtigen.
Das "Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs" hat das Ziel, Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff in Österreich zu fördern. Die Förderungen werden in Form einer festen Prämie pro Einheit erzeugten Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) wird als Abwicklungsstelle benannt. Weitere Details werden in einer noch zu erlassenden Richtlinie festgelegt.
Mit diesen nationalen Mitteln können zusätzlich Projekte im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Falls die Auktion nicht über den EU-Innovationsfonds erfolgt, kann die aws auch eigenständig eine Ausschreibung durchführen.
Das "Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs" hat das Ziel, Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff in Österreich zu fördern. Die Förderungen werden in Form einer festen Prämie pro Einheit erzeugten Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) wird als Abwicklungsstelle benannt. Weitere Details werden in einer noch zu erlassenden Richtlinie festgelegt.
Mit diesen nationalen Mitteln können zusätzlich Projekte im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Falls die Auktion nicht über den EU-Innovationsfonds erfolgt, kann die aws auch eigenständig eine Ausschreibung durchführen.