EU-Kommission veröffentlicht finale Bedingungen für zweite Wasserstoff-Auktion

27.09.2024
Am 27. September 2024 hat die Europäische Kommission die finalen Teilnahmebedingungen für die zweite Ausschreibung zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff (IF24-Auktion) im Rahmen des Innovationsfonds veröffentlicht. Diese Ausschreibung, ein wichtiger Bestandteil der Europäischen Wasserstoffbank (EHB), bietet finanzielle Unterstützung für Produzenten von Wasserstoff, der als erneuerbarer Brennstoff nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) klassifiziert ist.

Die Ausschreibung, die am 3. Dezember 2024 eröffnet wird, sieht eine Förderung von bis zu 1,2 Milliarden Euro für Produzenten erneuerbaren Wasserstoffs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vor. Aufbauend auf dem Erfolg der Pilotauktion im Jahr 2023 wird die IF24-Auktion dazu beitragen, den Markt für erneuerbaren Wasserstoff in Europa weiterzuentwickeln und Investitionen durch staatliche Unterstützung abzusichern.

Neuerungen und Resilienzanforderungen

Die Gewinner der IF24-Auktion erhalten einen festen Zuschuss in Euro pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Diese Unterstützung soll die Kluft zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den Abnehmer für erneuerbaren Wasserstoff zu zahlen bereit sind, schließen.

Die neuen Teilnahmebedingungen beinhalten auch höhere Anforderungen an die Projektreife und neue Resilienzanforderungen, die aus den Erfahrungen der Pilotauktion abgeleitet wurden. Insbesondere wird ein neues Kriterium zur „Sicherung der Versorgung mit essenziellen Gütern und Förderung der industriellen Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas“ bewertet. Die Kommission stellt zudem sicher, dass die Produktion sicher und unter Einhaltung von Sicherheits- und Cybersicherheitsanforderungen erfolgt.

Weitere zentrale Punkte sind ein überarbeiteter Preisdeckel und ein spezielles Budget von 200 Millionen Euro für Projekte, die ihre Produktion an Abnehmer im maritimen Sektor liefern.