Bei der 2. Auktion sind 61 Gebote aus 11 Ländern für die Unterstützung aus dem Innovation Fund eingegangen, davon 8 maritime Projekte.
Die beantragten Fördermittel übersteigen die verfügbaren Fördermittel um das Vierfache.
2. Auktion der European Hydrogen Bank - Update eingelangte Gebote
11.03.2025
Zahlen und Fakten der 2. Auktion der European Hydrogen Bank:
- 61 Gebote aus 11 Ländern – davon 8 maritime Gebote
- Verfügbare Fördermittel: 1,2 Milliarden EUR
- Gesamtsumme der beantragten Fördermittel: 4,8 Milliarden EUR
- Gesamtelektrolysekapazität: 6,3 Gigawatt (GWe)
- Produktion erneuerbarer Wasserstoff in 10 Jahren: 7,3 Millionen Tonnen
Bei der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff sind 61 Gebote von Projekten aus 11 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingegangen. Acht der Angebote wurden von Wasserstoffherstellern mit Abnehmern im maritimen Sektor im Rahmen des speziellen maritimen Themas eingereicht.
Die insgesamt beantragten Fördermittel belaufen sich auf mehr als 4,8 Mrd. EUR - das ist damit viermal so hoch wie die verfügbaren Mittel des Innovationsfonds in Höhe von 1,2 Mrd. EUR. Alle Angebote zusammengenommen entsprechen einer Gesamtelektrolysekapazität von rund 6,3 Gigawatt (GWe). Über einen Zeitraum von zehn Jahren würden diese Projekte mehr als 7,3 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff produzieren. Auf jährlicher Basis würde dies 7 % des EU-Ziels von REPowerEU für die inländische Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Jahr 2030 abdecken.
Die EU-Mitgliedstaaten können ebenfalls von einem „Auctions-as-a-service“-Mechanismus profitieren, bei dem zusätzliche nationale Mittel für weitere Projekte zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der zweiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank haben sich Spanien, Litauen und Österreich daran beteiligt und bis zu 836 Mio. EUR an nationalen Mitteln bereitgestellt.
Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff haben Angebote für eine Förderung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm erneuerbaren Wasserstoffs eingereicht, die über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gewährt wird. Die Prämie soll die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den die Käufer derzeit für erneuerbaren Wasserstoff zu zahlen bereit sind, decken.
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) bewertet nun die eingereichten Angebote anhand der festgelegten Qualifikationskriterien. Alle erfolgreichen Angebote werden dann nach ihrem Angebotspreis gereiht. CINEA plant, die Ergebnisse der Bewertung bis Ende Mai 2025 mitzuteilen.
Die Finanzhilfevereinbarungen sollen bis spätestens November 2025 unterzeichnet werden. Die ausgewählten Projekte müssen innerhalb von 2,5 Jahren den finanziellen Abschluss erreichen und innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen. Sie erhalten die gewährte feste Prämie für bis zu 10 Jahre, wenn die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff zertifiziert und überprüft wurde.
Die Kommission wird die gewonnenen Erkenntnisse aus dieser zweiten Auktion nutzen, um die Bedingungen für eine dritte Auktion für Wasserstoff auszuarbeiten. Der Start ist vor Ende 2025 geplant.
Mit geschätzten Einnahmen in Höhe von 40 Mrd. EUR aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) zwischen 2020 und 2030 soll der Innovationsfonds finanzielle Anreize für Unternehmen und Behörden schaffen, damit diese in zukunftsweisende net-zero-Technologien investieren und den Übergang Europas zur Klimaneutralität unterstützen.
Diese beachtliche Anzahl der Gebote zeigt die Attraktivität des Innovation Funds als Instrument für die industrielle Dekarbonisierung und Verringerung der Emissionen insbesondere in „hard-to-abate“ Sektoren. Es besteht nach wie vor großes Interesse an der Entwicklung und Nutzung von neuen Technologien. Darüber hinaus stärkt diese Entwicklung die wirtschaftliche Resilienz der EU und trägt zur globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas bei.
Die Europäische Wasserstoffbank ist eine Initiative zur Förderung der europäischen Produktion und des Imports von erneuerbarem Wasserstoff. Sie soll private Investitionen in der EU und in Drittländern freisetzen, um somit die Finanzierungslücke zu schließen und das künftige Angebot an erneuerbarem Wasserstoff mit den Verbrauchern zu verbinden. So kann dazu beigetragen werden, das Ziel von 20 Millionen Tonnen Wasserstoff im Energiemix der EU bis 2030 zu erreichen. Außerdem kann die Kommission so verlässliche Daten über die Projekte für erneuerbaren Wasserstoff in der EU, das Ausmaß des Wettbewerbs für diese Art der Förderung, die Kosten der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Marktpreis sammeln.
Die mit 2,4 Mrd. EUR bzw. 1 Mrd. EUR ausgestatteten Aufforderungen des Innovationsfonds 2024 zur Einreichung von Vorschlägen für net-zero-Technologien (IF24Call) und zur Einreichung von Vorschlägen für Batterien (IF24Battery) laufen noch bis zum 24. April 2025.
- Weitere Informationen:
- European Hydrogen Bank
- IF24Auction Q&A
- Innovation Fund Competitive bidding
- IF24 Auction Call
- Launch of the 2024 calls and auction