Zertifizierungsbeispiele

Zuletzt aktualisiert: 04.09.2023

Einleitung

Durch die nachvollziehbare Dokumentation der Herkunft und der Nachhaltigkeit von erneuerbaren Gasen, sollen die verschiedenen Zertifizierungswege Transparenz schaffen. Darüber hinaus ermöglichen sie den Endkunden eine bewusste Kaufentscheidung für umweltfreundliche Energieträger.
 
Die Regelungen für Herkunftsnachweise sind sehr umfangreich, umfassen mehrere Akteure und unterscheiden sich je nach E-Gas, Anwendung und sonstigen Gegebenheiten. Um die Materie zu vereinfachen, werden konkrete Anwendungsbeispiele aufgegriffen und anschaulich dargestellt. In den Grafiken ist der Weg des E-Gases (und seiner Umwandlungsprodukte) von der Erzeugung bis zum Endkunden dargestellt.

Biomethan: Endverbrauch als Gas

Fall 1: Einspeisung in das öffentliche Netz

  • HKN für E-Gas werden generiert laut §81 EAG
  • Erzeuger überträgt HKN an Gaslieferanten
  • Gaslieferant setzt HKN für Gaskennzeichnung gegenüber Endkunden ein
  • Nach Zertifizierung mit Nachhaltigkeitsnachweis, HKN mit Grüngassiegel versehen und auf Grüngasquote angerechnet

Fall 2: Vor Ort Verwendung

  • Grüngaszertifikate gem. §86 EAG generiert anstelle von HKN
  • Falls für Verkehrsanwendungen genutzt: Zertifikate von UBA (elNA)

Biomethan: Stromerzeugung

Fall 3: Umwandlung in Strom vor Ort

  • HKN für Strom gem. §81 EAG
  • Keine HKN für Gas ausgestellt

Fall 4:Stromerzeugung durch Biomethan aus dem Netz

Biomethan: Wärmeumwandlung

Fall 5: Direkte Belieferung der Wärmeerzeuger

  • Aktuell keine Ausstellung von HKN

Fall 6: Wärmeerzeugung durch Biomethan aus dem Netz

  • Gas-HKN gemäß §81 EAG
  • Bei Umwandlung in Wärme wird der Gas-HKN zur Wärmeerzeugung genutzt

Biomethan: Sonstige Anwendungen

Fall 7: Nutzung des eingespeisten Gases für den Verkehrssektor oder Abfüllung für weitere Zwecke

  • Gas-HKN gemäß §81 EAG
  • Bei Umwandlung wird der Gas-HKN entwertet und ein Grüngaszertifikat wird gemäß § 86 EAG ausgestellt
  • Im Verkehrssektor Zertifikate von UBA

Fall 8: Netzentnahme durch Gaslieferant mit Weiterlieferung Off-Grid für Umwandlungszwecke (Strom Wärme)

  • Gas-HKN gemäß §81 EAG
  • Gas HKN Mengen für die Umwandlung (Strom/Wärme) müssen zur Verfügung gestellt werden (Informationspflicht Versorger)
  • Bei Umwandlung in Strom wird Strom HKN auf Basis von Gas HKN generiert

Wasserstoff

Fall 1: Produktion und Verbrauch am Industriestandort

  • Keine Ausstellung von Gas- und Strom-HKN
  • Ausstellung von Grüngaszertifikaten

Fall 2: Hybride Strombereitstellung, Verbrauch am Industriestandort

  • Keine Ausstellung von Gas- und Strom-HKN
  • Ausstellung von Grüngaszertifikaten
  • Möglicher Einsatz von Strom-HKN für H2-Erzeugung

Fall 3: Strom aus Netz und H2-Einspeisung ins Gas-Netz

  • Ausstellung von Gas-HKN für eingespeistes H2 -> HKN hängt vom eingesetzten Primärenergieträger für die Stromerzeugung ab
  • Möglicher Einsatz von Strom-HKN für H2-Erzeugung

Fall 4: Hybride Strombereitstellung und H2-Einspeisung ins Gas-Netz

  • Ausstellung von Gas-HKN für eingespeistes H2 -> HKN hängt vom eingesetzten Primärenergieträger für die Stromerzeugung ab
  • Möglicher Einsatz von Strom-HKN für H2-Erzeugung (aus Netz)

Fall 5: Hybride Strombereitstellung und Verwendung

  • Ausstellung von Gas-HKN für eingespeistes H2 -> HKN hängt vom eingesetzten Primärenergieträger für die Stromerzeugung ab
  • Möglicher Einsatz von Strom-HKN für H2-Erzeugung
  • Grüngaszertifikate für nicht eingespeistes H2

Fazit

Die Zertifizierung erneuerbarer Energien in Österreich ist ein komplexes System, das sowohl für in das öffentliche Netz eingespeiste Strom- und Gasmengen als auch für nicht ins Netz eingespeiste erneuerbare Gasmengen geeignete Nachweise bereitstellt.
 
Die Herkunftsnachweise (HKN) spielen eine zentrale Rolle bei der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Anteils erneuerbarer Energien im Strom- und Gasnetz. Sie ermöglichen es den Verbrauchern, ihren Beitrag zur Energiewende zu verfolgen und Unternehmen, den Einsatz erneuerbarer Energien nachzuweisen.
 
Für erneuerbare Gasmengen, die nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden, kommen Grüngaszertifikate zum Einsatz. Diese Zertifikate dienen als Nachweis für die Erzeugung von erneuerbarem Gas außerhalb des Netzwerks und tragen dazu bei, den Einsatz erneuerbarer Energien in unterschiedlichen Bereichen zu fördern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für direkte Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Gasen derzeit keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden können.
 
Darüber hinaus sind Zertifikate des Umweltbundesamts (UBA) für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant. Diese Zertifikate dienen als Nachweis für den Einsatz erneuerbarer Energien im Transportwesen.
 
Schließlich ist zu beachten, dass die Generierung von Grüngassiegeln zur Anrechnung auf die Grüngasquote für Gas-Herkunftsnachweise und Grüngaszertifikate nur mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsnachweis möglich ist. Dies stellt sicher, dass die zugrunde liegenden erneuerbaren Energien und Produktionsprozesse den erforderlichen Nachhaltigkeitsstandards entsprechen.

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